Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegen alle unsere Verkäufe den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese ersetzen ab dem 01.01.2026 sämtliche vorherigen Verkaufsbedingungen.

  1. Begriffsbestimmungen – Etablissementen Van Moer NV, nachfolgend „Verkäufer“ genannt: Vaartstraat 70, B-2235 Hulshout, MwSt.-Nr. BE 0403.629.965.

    Der Käufer der Waren und/oder Dienstleistungen wird nachfolgend als „Käufer“ bezeichnet.

  2. Rechtsvorschriften – Die elektronische Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt als schriftliche Mitteilung im Sinne von Art. 23.2 der EG-Verordnung 44/2001. Der Käufer bestätigt, davon Kenntnis genommen zu haben oder die Möglichkeit gehabt zu haben, davon Kenntnis zu nehmen, und sie durch Aufgabe einer Bestellung oder durch Aufnahme von Verhandlungen zu akzeptieren. Der Kunde bestätigt ferner, die EU-Verordnung Nr. 1007/2011 über die Bezeichnung der in einem Kleidungsstück verwendeten Faserzusammensetzungen sowie alle weiteren für die Nutzung der Waren relevanten gesetzlichen Bestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben.
  3. Angebot – Auftragsbestätigung – Schriftliche oder mündliche Angebote des Verkäufers sind erst nach Versand einer Auftragsbestätigung durch den Verkäufer verbindlich. Bestellungen, die über einen Agenten, Makler oder Vertreter aufgegeben werden, sowie entsprechende Vereinbarungen sind erst nach Auftragsbestätigung durch den Verkäufer bindend. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers. Die Auftragsbestätigung kann unter der aufschiebenden Bedingung der Deckung durch einen Kreditversicherer stehen.
  4. Gefahrenübergang – Die mit den verkauften Waren verbundenen Risiken gehen auf den Käufer über, sobald die Waren das Lager des Verkäufers verlassen. Es obliegt dem Käufer, sich gegebenenfalls an Frachtführer oder Versicherer zu wenden, ohne dass ihm dadurch das Recht zusteht, Zahlungen an den Verkäufer zu verweigern, zu mindern oder aufzuschieben.
  5. Lieferung – Vertragskonformität – Erfüllungsort der Verpflichtungen des Verkäufers ist für die Anwendung der Rechtsvorschriften im Streitfall stets das Lager des Verkäufers, unabhängig vom tatsächlichen Lieferort. Die Waren reisen, sofern nicht anders vereinbart, auf Kosten und Risiko des Käufers. Als Lieferzeitpunkt gilt vereinbarungsgemäß der Zeitpunkt, an dem die Waren das Lager des Verkäufers oder seines Beauftragten verlassen.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung für Bestellungen ab einem Warenwert von mindestens 300,00 € (zzgl. MwSt.) frei Haus an eine Lieferadresse innerhalb Belgiens, der Niederlande oder Deutschlands.

Für Bestellungen mit einem Warenwert unter 300,00 € (zzgl. MwSt.) gelten folgende Kosten:

  • Webbestellungen: Bestellungen, die vom Käufer vollständig und korrekt über die vom Verkäufer bereitgestellte Online-Bestellplattform eingegeben werden: 9,95 € pro Bestellung
  • Klassische Bestellungen: Bestellungen per E-Mail, Telefon, Vertreter oder jede Bestellung, die durch die internen Dienste des Verkäufers manuell erfasst wird: 25,00 € pro Bestellung
  • Digitale Systemanbindungen: Bestellungen, die über einen automatisierten elektronischen Datenaustausch übermittelt werden: keine Transport- oder Verwaltungskosten, unabhängig vom Bestellwert.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Tarife regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Geänderte Tarife werden schriftlich mitgeteilt und gelten für alle Bestellungen, die nach dem Datum dieser Mitteilung aufgegeben werden.

  1. Lieferfristen – Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wobei beide Parteien ihre Zustimmung ausdrücklich und nicht stillschweigend bestätigt haben, gelten Lieferfristen gegenüber dem Verkäufer stets als Bemühensverpflichtungen und niemals als Erfolgspflichten. Die bloße Nichteinhaltung von Lieferfristen begründet daher keinerlei Anspruch auf Schadenersatz, unabhängig von Art oder Umfang eines behaupteten Schadens infolge einer Lieferverzögerung. Keine Lieferverzögerung berechtigt den Käufer, seine eigenen Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder aufzuschieben. Jede Form der Entschädigung wegen Lieferverzögerung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wird eine Lieferverzögerung durch den Käufer verursacht, ist der Verkäufer berechtigt, entweder sämtliche vereinbarten Lieferfristen um denselben Zeitraum zu verlängern, die
  2. Beanstandung von Waren und Dienstleistungen – Der Käufer ist verpflichtet, die Waren innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Zeitpunkt, an dem die Waren das Lager des Verkäufers oder seines Beauftragten verlassen haben, auf Konformität und Mängel zu prüfen. Nachteile, die der Gewebestruktur, der Zusammensetzung oder der vereinbarten Art der Veredelung/Konfektion inhärent sind, begründen keinen Anspruch wegen Nichtkonformität oder Mängeln. Bei Stoffen oder Kleidungsstücken in weißer oder heller Farbe kann es zu Verunreinigungen durch Spuren farbiger Fasern kommen, die technisch nicht vermeidbar sind und keinen Reklamationsgrund darstellen. Der Verkäufer kann bei bestimmten Produkten (z. B. Ausschussware usw.) keine absolute Übereinstimmung zwischen gelieferten und bestellten Mengen garantieren. Abweichungen bis zu 10 % werden vom Käufer akzeptiert. Auch wenn der Käufer die Waren für einen besonderen Zweck erwirbt – unabhängig davon, ob dieser Zweck dem Verkäufer bekannt gegeben wurde – liegt es ausschließlich in der Verantwortung des Käufers, die Eignung der Waren für diesen Zweck vorab zu testen; die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf die normale und übliche Verwendung seiner Produkte.
  3. Reklamationen – Reklamationen hinsichtlich der verkauften Waren werden nicht akzeptiert, wenn diese nach Verlassen des Lagers des Verkäufers einer Bearbeitung unterzogen wurden. Ebenso werden keine Reklamationen nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem oben definierten Lieferzeitpunkt angenommen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer von jeglicher Haftung, auch für versteckte Mängel, befreit. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Kunden entstehen; ein solcher Gebrauch wird im Schadensfall vermutet und ist vom Kunden durch Gegenbeweis zu widerlegen. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Reklamation beschränkt sich der zu ersetzende Schaden auf die unmittelbare Wertminderung der verkauften Waren. Diese Entschädigung darf in keinem Fall den Nettopreis übersteigen, den der Verkäufer für die betreffenden Waren in Rechnung gestellt hat. Werden Rohstoffe vom Kunden vorgegeben, wird die maximale Entschädigung auf den netto fakturierten Betrag ohne Rohstoffe berechnet. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen nicht konforme oder mangelhafte Waren zu ersetzen oder nachzubessern, anstatt Schadenersatz zu leisten. Streitigkeiten über die Konformität oder Mangelhaftigkeit der verkauften Waren berühren nicht die Fälligkeit der entsprechenden Rechnungen des Verkäufers.
  4. Zahlungsbedingungen – Die Rechnungen des Verkäufers sind spätestens am Fälligkeitsdatum am Sitz des Verkäufers zahlbar. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag schuldet der Käufer von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr sowie eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 10 % mit einem Mindestbetrag von 250 € sowie die Erstattung der tatsächlichen Gerichtskosten im Falle einer gerichtlichen Beitreibung. Gegebenenfalls und nach Wahl des Verkäufers kann das belgische Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr angewendet werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, während der Vertragsausführung angemessene
  5. Eigendomsvoorbehoud – Verkochte goederen blijven eigendom van de verkoper tot volledige betaling van de prijs en eventuele kosten. In voorkomend geval geldt het uitgesteld eigendomsvoorbehoud, Ondanks de clausule van eigendomsvoorbehoud zijn de kosten van verlies of beschadiging van de goederen ten laste van de koper. De koper moet elk beslag op zulke goederen binnen de kortste termijn aan de verkoper melden. Het eigendomsvoorbehoud zal eveneens gelden wanneer de klant van de verkoper de afgenomen goederen, al dan niet verwerkt, heeft overgedragen aan een derde partij die daarvoor de klant van de verkoper nog niet betaald heeft. Betaalde voorschotten kunnen behouden blijven om mogelijke verliezen bij wederverkoop te dekken.
  6. Höhere Gewalt – Als höhere Gewalt gelten zwischen den Parteien insbesondere: Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, schwerwiegende Probleme bei der Beschaffung von Rohstoffen oder beim Transport, Brand oder Maschinenausfall beim Verkäufer oder bei einem seiner Subunternehmer oder Lieferanten, Pandemie usw. Diese Umstände entbinden den Verkäufer von jeglicher Haftung hinsichtlich der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen und setzen die Lieferfristen aus. Eine Lieferverzögerung infolge eines dieser Umstände oder Ereignisse berechtigt den Verkäufer zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist um die Dauer der höheren Gewalt, ohne dass der Käufer daraus ein Recht auf Schadenersatz ableiten kann.
  7. Wechselkursschwankungen – Bei Verträgen und Bestellungen in Fremdwährung behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Verkaufspreis verhältnismäßig anzupassen, wenn zwischen dem Eingang einer Bestellung oder Rechnung und deren Bezahlung die von der EZB festgelegten offiziellen Ankaufskurse dieser Fremdwährung um mehr als 3 % gesunken sind.
  8. Verkauf nach Muster – Bei einem Verkauf nach Muster wird die Konformität der Ware ausschließlich anhand der Eigenschaften des Musters bestimmt, ohne Berücksichtigung anderer Referenzen wie frühere Verkäufe, technische Datenblätter usw. Ein Verkauf nach Muster kommt nur zustande, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren und Vereinbarungen über die Aufbewahrung des Musters als Beweisreferenz treffen.
  9. Zertifizierung von Schutzarbeitskleidung – Für Artikel, die als Schutzarbeitskleidung gemäß den geltenden Normen zertifiziert werden, gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

Ein Zertifizierungsverfahren nimmt ab Beginn des Prozesses durchschnittlich 9 bis 12 Monate in Anspruch.

Die Kosten der Zertifizierung gehen zulasten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Zertifizierung ist 5 Jahre gültig, vorausgesetzt, dass während dieses Zeitraums keine strukturellen Änderungen am Design, an den Materialien oder am Produktionsprozess vorgenommen werden.

  1. Kündigung – Vertragsbeendigung – Die Willensübereinstimmung zum Kauf der Waren durch den Kunden kommt durch die Aufgabe einer Bestellung zustande (gegebenenfalls nach Erhalt eines Angebots). Die Aufgabe einer Bestellung ist daher verbindlich. Bestellungen können mittels unterzeichnetem Angebot, per E-Mail oder durch jede andere schriftliche Mitteilung
  2. Industrietoleranzen – Abweichungen in Farbe, Maßangaben oder sonstigen Eigenschaften, die innerhalb der geltenden industriellen Toleranzen liegen, berechtigen weder zu Reklamationen noch zu Preisnachlässen oder zur Auflösung des Vertrags.
  3. Vertraulichkeit, geistiges Eigentum – Der Verkäufer bleibt stets Inhaber sämtlicher geistiger Eigentumsrechte an allen für den Kunden entwickelten Waren (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Schnittmuster, Zeichnungen, Skizzen, Bilder und deren Umsetzung in der Kleidung sowie Konstruktionen im Kleidungsstück). Die Lieferung der Waren beinhaltet keinerlei Übertragung von geistigen Eigentumsrechten. Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Designs sind ausschließlich für vom Verkäufer produzierte Waren bestimmt und dürfen daher ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder veröffentlicht, reproduziert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die geistigen Eigentumsrechte an allen Materialien, die der Käufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Verfügung stellt, verbleiben beim Kunden (oder gegebenenfalls bei einem Dritten). Der Käufer garantiert, dass alle gelieferten Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Der Käufer stellt den Verkäufer vollständig von sämtlichen möglichen Ansprüchen und bedingten Verpflichtungen im Zusammenhang mit Schäden gegenüber Dritten frei und trägt alle daraus entstehenden Kosten.
  4. Gerichtsstand – Ausschließlich zuständig sind die Gerichte am Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, Klage vor den Gerichten am Sitz des Käufers zu erheben. Es gilt belgisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
  5. Sprache – Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen bei der Auslegung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen in den verschiedenen Sprachfassungen ist die niederländische Version maßgebend und verbindlich.
  6. Rücksendungen – Bestellte Artikel können innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zurückgesendet werden. Rücksendeanfragen nach Ablauf dieser Frist werden nicht bearbeitet. Für jede Rücksendung ist vorab eine Rücksendenummer erforderlich. Diese kann per E-Mail unter returns@vanmoer.be oder returns@vanmoer.nl beantragt werden. Die Rücksendung darf ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung der Rücksendenummer erfolgen.

Bei der Antragstellung sind folgende Angaben zu machen:

  • Artikel- und Farbnummer oder -bezeichnung
  • Größe
  • Anzahl der Stücke
  • Grund der Rücksendung
  • Bestell- oder Rechnungsnummer

Die zugewiesene Rücksendenummer ist deutlich auf der Rücksendungsverpackung anzugeben. Nur Artikel, die ungetragen, ungewaschen und unbeschädigt sind, einschließlich der Originalverpackung, sind für eine Rücksendung zugelassen. Rücksendungen von personalisierten Artikeln, Sonderanfertigungen, Maßanfertigungen oder Produkten mit Firmenlogo sind von der Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein nachweislicher Produktionsfehler vor.